Im Jahr 800 der Fleischwerdung des Herrn, während der Herrschaft des erlauchtesten Herrn Kaisers Karl, wurde
unter den Äbten Werdo und Waldo eine Übereinkunft und Gebetsverbrüderung zwischen den Mönchs­gemeinschaften von Sankt Gallen und Reichenau geschlossen.
In dieser Übereinkunft legten die Brüder aus beiden Orten übereinstimmend fest, dass stets, wenn irgendein Bruder sterben und dies dem Ort oder den Ältesten dort mitgeteilt werde, noch am selben Tage die Priester-
(Mönche) drei Messen lesen und die übrigen Brüder für ihn einen Psalter und die Vigil singen sollen und von allen
ein gemeinsames Messopfer gefeiert werden solle.
Ebenso sollen am siebten Tage 30 Psalmen gesungen werden, am dreißigsten Tage aber sollen die Priester- (Mönche) für ihn eine Messe lesen und die übrigen
50 Psalmen singen.